Gutachten für Schäden an Gebäuden
(öffentlich bestellt u. vereidigt von der IHK für Oberfranken Bayreuth)
Das Sachverständigengutachten stellt eine schriftliche Einschätzung zu einer bestimmten Situation dar. Im Schadensbereich gibt es drei Arten von Gutachten: Privatgutachten, Gerichtsgutachten und Versicherungsgutachten.
Privatgutachten
Das Privatgutachten dient zur Feststellung von Mängeln und Schäden an Gebäuden.
Das Privatgutachten kann dienen als/zur:
- Ermittlung von Schadens- und Mangelursachen
- Angabe von erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und Ermittlung
deren Kosten
- Grundlage für den Kauf einer Immobilie (in diesem Fall entscheiden sich
die Kunden auch oft für eine mündliche Aussage ohne Gutachten-
erstellung)
- Beratung bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen
- Vorbereitung eines Rechtsstreits (als Grundlage einer Klage)
- Abwehr von unberechtigten Mängelbehauptungen
- Schiedsgutachten in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung
- Verwendung für sonstige Zwecke
Gerichtsgutachten
Das Gerichtsgutachten beinhaltet die Beantwortung von Fragen eines gerichtlich ergangenen Beweisbeschusses häufig zur Feststellung von Schäden und Mängeln an Gebäuden, die Ermittlung von Schadens- bzw. Mangelursachen, Angabe erforderlicher Sanierungsmaßnahmen und eine Kostenermittlung für die Sanierungsmaßnahmen bzw. für die Mangelbeseitigung.
Versicherungsgutachten (Externer Gutachter bei Versicherungsschäden)
Bei Versicherungsgutachten wird zu Beginn ein Schadensbericht erstellt, der dabei hilft die Schadenshöhe sowie den Schadensumfang festzustellen. Im Anschluss erfolgt i.d.R. eine Angebots- sowie Rechnungsprüfung für die Schadensbeseitigung.