Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Vor dem Erwerb oder dem Verkauf einer Immobilie oder in Erbangelegenheiten ist es ratsam, eine Wertermittlung des Gebäudes zu beauftragen. Auch aus steuerlichen Gründen bei Vermögensschätzungen kann dies von Vorteil sein. 

Bei einer Wertermittlung handelt es sich um eine Einschätzung des aktuellen Verkehrswertes der Immobilie unter Berücksichtigung des baulichen Zustands und des Standorts unter Berücksichtigung des lokale Immobilienpreisniveaus.

 

Der Verkehrswert (Marktwert) wird im Baugesetzbuch (BauGB) unter §194 wie folgt definiert:

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“